Franciscus
13. März 2013


Annuntio vobis gaudium magnum;
habemus Papam:

Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum,
Dominum Georgium Marium
Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Bergoglio
qui sibi nomen imposuit Franciscum

Das Konklave, das am 12.3.2013 erstmals zusammengekommen ist,
wählt am 13.3.2013 BERGOGLIO Card. Jorge Mario, S.I. zum neuen Papst,
der sich als 266. Nachfolger Petri den Namen Franziskus gegeben hat.

Der Jesuitenpater und Kardinal Jorge Mario Bergoglio ist Erzbischof von Buenos Aires und Ordinarius für die Gläubigen des Orientalischen Ritus in Argentinien, die über keinen Ordinarius des eigenen Glaubens verfügen. Er ist am 17. Dezember 1936 in Buenos Aires am geboren worden. Nach einer Ausbildung als Chemietechniker hat er sich für die Priesterlaufbahn entschieden. Am 11. März 1958 hat er ein Noviziat in der Gesellschaft Jesu begonnen. Nach humanistischen Studien in Chile und seiner Rückkehr nach Buenos Aires hat er im Jahr 1963 einen Studienabschluss in Philosophie am Kollegium „San José” von San Miguel erlangt.


Zwischen 1964 und 1966 war er Professor für Literatur und Psychologie in Santa Fe und Buenos Aires. Von 1967 bis 1970 hat er nochmals am Kollegium „San José” die Fakultät für Theologie besucht und das Studium erfolgreich abgeschlossen. Am 13. Dezember 1969 hat er das Sakrament der Priesterweihe empfangen. Nach seinem Terziat, das er in Alcalá de Henares (Spanien) verbrachte, hat er am 22. April 1973 die ewigen Gelübde abgelegt. Er war für ein Jahr für die Ausbildung der Novizen zuständig (1972-73), am 31. Juli 1973 wurde er dann mit nur 37 Jahren zum Provinzial für Argentinien gewählt. In dieser Funktion leitete er für die kommenden sechs Jahre die Geschicke des Jesuitenordens in dem lateinamerikanischen Land. Außerdem war er Theologieprofessor sowie Rektor des Kollegiums von San Miguel (1980-1986) und seiner Fakultäten für Philosophie und Theologie. In der Pfarrei von San José (Diözese San Miguel) war er als Pfarrer tätig. Im März 1986 hat er seine Doktorarbeit in Deutschland fertig gestellt, anschließend war er in der Kirche der Gesellschaft Jesu von Cordoba als spiritueller Direktor und Beichtvater tätig.

Am 20. Mai 1992 ist Bergoglio durch Johannes Paul II. zum Weihbischof von Buenos Aires ernannt worden, seine Bischofsweihe hat er am 27. Juni durch Kardinal Antonio Quarracino, den Apostolischen Nuntius Ubaldo Calabresi und den Bischof von Mercedes-Luján, Emilio Ogñénovich, erhalten. Am 3. Juni 1997 wurde er – mit Sukzessionsrecht – zum Koadiutor des Erzbischofs von Buenos Aires ernannt, so dass er am 28. Februar 1998, nach dem Tod des Kardinals Quarracino, selbst zum Erzbischof erhoben wurde.

Im Vatikan ist der Jesuit als Generalrelator der 10. Ordentlichen Bischofssynode im Oktober 2001 in Erscheinung getreten. Von November 2005 bis November 2011 war er Präsident der Argentinischen Bischofskonferenz. Mit dem Konsistorium vom 21. Februar 2001 wurde er von Papst Johannes Paul II. in den Kardinalsstand erhoben, seine Titelkirche ist San Roberto Bellarmino. Er ist Mitglied der Kongregationen für Gottesdienst und Sakramentenordnung, für den Klerus, sowie für die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens. Außerdem ist er Mitglied des Päpstlichen Rates für die Familie und der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika.

Vor einigen Jahren wurde der Vorwurf erhoben, Bergoglio habe als Jesuiten-Provinzial während der Militärdiktatur (1976-1983) Ordensbrüdern nicht ausreichend Rückendeckung gegenüber dem Regime gegeben. Die italienische Zeitung „Corriere della Sera” wertete das als Diffamierungskampagne. Bergoglio gilt als ökologisch, bescheiden und volksnah und ist auch als „Kardinal der Armen” bekannt. (rv)


Papst Benedikt XVI. tritt am 28.2.2013 um 20.00 Uhr zurück.

Zum Amtsverzicht des Papstes schreibt das Kirchenrecht (CIC) im Canon 332, § 2:

§ 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.

Der letzte reguläre Rücktritt eines Papstes geschah 1294. Damals betraf es Papst Coelestin V., weil er sich dem Amt nicht gewachsen fühlte.


BENEDIKT XVI.
19. April 2005



Annuntio vobis gaudium magnum;
habemus Papam:
Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum,
Dominum Josephum
Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Ratzinger
qui sibi nomen imposuit Benedictum XVI

Joseph Kardinal Ratzinger wurde am 19. April 2005 zum 265. Nachfolger des hl. Petrus gewählt.


"Liebe Schwestern und Brüder! Nach einem großen Papst, Johannes Paul II., haben die Herrn Kardinäle mich gewählt, einen einfachen, unwürdigen Arbeiter im Weinberg des Herrn. Mich tröstet die Tatsache, dass der Herr auch mit unzureichenden Instrumenten zu arbeiten und zu handeln versteht, und vor allem vertraue ich mich euren Gebeten an. In der Freude des auferstandenen Herrn schreiten wir im Vertrauen auf seine beständige Hilfe voran. Der Herr möge uns helfen. Maria, seine heiligste Mutter, begleitet uns. Danke." (zum Segen Urbi et Orbi, 19.4.2005)

1927 geboren am 16. April in Marktl am Inn (Landkreis Altötting, Bayern)
1951 Priesterweihe am 29. Juni in Freising
1977 Ernennung zum Erzbischof von München und Freising am 24. März durch Papst Paul VI.,

28. März Bischofsweihe;

Erhebung zum Kardinalpriester am 27. Juni 1977 durch Paul VI.

2005 Wahl zum Papst am 19.4.

28.2.2013 Rücktritt vom Papstamt.

31.12.2022 stirbt Papst emeritus Benedikt XVI.


Zum Tode von Papst Joh. Paul II.



Papst Johannes Paul II. ist tot.
R.I.P.

Er starb am 2. April 2005 um 21.37 Uhr in seiner Wohnung im Vatikan.

 

Die Erklärung des Vatikan zum Tod des Papstes

"Der Heilige Vater starb am Samstagabend um 21.37 Uhr in seiner Privatwohnung. Um 20.00 Uhr begann die Feier der Messe unter Leitung von Erzbischof Stanislaw Dziwisz, unter Teilnahme von Kardinal Marian Jaworski, Erzbischof Stanislaw Rylko und Monsignore Mieczyslaw Mokrzycki. Während der Messe wurde dem Heiligen Vater das Viatikum (die letzte Kommunion für Sterbende) und, nochmals, das Sakrament der Krankensalbung erteilt. Die letzten Stunden des Heiligen Vaters waren begleitet von den ununterbrochenen Gebeten aller, die ihm in seinem frommen Tod beistanden, sowie von tausenden von Gläubigen, die stundenlang auf dem Petersplatz versammelt waren und an den Gebeten teilnahmen.
Zum Zeitpunkt des Todes von Johannes Paul II waren anwesend: seine beiden persönlichen Sekretäre, Erzbischof Stanislaw Dziwisz und Monsignore Mieczyslaw Mokrzycki, Kardinal Marian Jaworski, Erzbischof Stalislaw Rylko, Bruder Tadeusz Styczen, die vier Ordensschwestern des päpstlichen Haushalts, der Leibarzt des Papstes, Renato Buzzonetti, mit den beiden Bereitschaftsärzten Alessandro Barelli and Ciro D'Allo, sowie zwei Bereitschaftskrankenschwestern.
Unmittelbar danach kamen Kardinalsstaatssekretär Angelo Sodano, der Kämmerer Kardinal Eduardo Martinez Somalo, Erzbischof Leonardo Sandri, Stellvertreter des Staatssekretariats sowie Vize-Kämmerer Erzbischof Paolo Sardi. Danach kamen auch Kardinalsdekan Joseph Ratzinger sowie Kardinal Jozef Tomko hinzu. Morgen wird um 10.30 Uhr von Kardinal Angelo Sodano eine Messe für den Heiligen Vater auf dem Petersplatz gehalten. Um 12.00 Uhr wird das österliche Mittagsgebet, Regina Coeli, gebetet."

Einige Daten aus seinem Leben:

18.5.1920: Karol Józef Wojtyla wird in Wadowice, Polen, geboren.
1938: Studium von Philosophie und Literatur in Krakau.
1942: Studium der Theologie.
1.11.1946: Priesterweihe in Krakau. Danach promoviert er in Philosophie (Rom) und Theologie (Krakau).
1953: Lehr Moraltheologie an der Universität Krakau; Habilitation.
1954: Professur an der Universität Lubin, Polen.
18.1.1964: Ernennung zum Erzbischof von Krakau.
28.6.1967: Verleihung der Kardinalswürde durch Papst Paul VI.
16.10.1978: Wahl zum Papst Joh, Paul II. (263. Nachfolger Petri und seit 1523 der erste Nichtitaliener als Papst)
15. - 19.11.1980: Erster Pastoralbesuch in Deutschland (danach noch 1987 und 1996).
13.5.1981: Attentat auf dem Petersplatz durch Ali Agca. Schwere Verletzungen.
27.10.1986: Gemeinsames Gebet der Weltreligionen für den Frieden in Assisi.
2.11.1992: Rehabilitation von Galileo Galilei (1632 von der Inquisition verurteilt).
12.3.2000: "Mea Culpa" für die Fehler und Sünden der Christen in den vegangenen 2000 Jahren.
2003: Energischer (aber erfolgloser) Einsatz gegen einen Präventivkrieg im Irak.
16.10.2003: 25-jähriges Pontifikat
2.4.2005: Papst Johannes Paul II. stirbt nach längerem Leiden im Vatikan.


Information zur Papstwahl:


Das Konklave (lat.: cum clave = mit dem Schlüssel, also eingeschlossen) wählt den Papst.
Aktiv wahlberechtigt sind die Kardinäle die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. (Diese Regel ist eine Sollbestimmung!)
Passiv wahlberechtigt ist jeder männlicher katholische Christ. (Ist der gewählte kein Bischof oder gar Laie wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht und ist damit Papst, allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.)

Zum Verfahren:
· geheime Wahl
· Ort der Wahl ist die Sixtinische Kapelle in den Vatikanischen Museen.
· Konklave: ab Beginn der Wahlhandlungen bis zur öffentlichen Bekanntmachung der erfolgten Wahl ist jede Kommunikation der Kardinäle nach außen untersagt.
· Zur gültigen Papstwahl sind zwei Drittel der Stimmen aller anwesenden Wähler erforderlich.
· Nach 30 (34 ?) Wahlgängen können die wahlberechtigten Kardinäle mit absoluter Mehrheit beschließen, das Wahlsystem dahingehend zu ändern,
· entweder, dass zur Wahl nur noch eine absolute Mehrheit der Stimmen vorhanden sein muss
· oder dass zwischen den beiden Namen, die in dem unmittelbar vorhergehenden Wahlgang den größten Stimmenanteil erhalten haben, gewählt wird, wobei dann auch in diesem zweiten Fall nur die absolute Mehrheit erforderlich ist. Damit kann eine absolute Mehrheit im Konklave ihren Kandidaten durchbringen.

Wahlablaufplan
· Das Konklave beginnt 15 bis 20 Tage nach Beginn der Sedisvakanz mit dem Einzug der wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle.
· Am Nachmittag des ersten Wahltages wird eine (=1) Wahl durchgeführt.
· An allen anderen Tagen werden in der Regel vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen (also vier Wahlen am Tag) durchgeführt.
· Nach drei Tagen (d.h. 1+4+4 = 9 Wahlgängen [oder 1+4+4+4=13 ?] ) wird die Wahlhandlung für maximal einen Tag unterbrochen.
· Danach folgen 7 Wahlgänge, danach eine zweite Unterbrechung, wieder 7 Wahlgänge, eine dritte Unterbrechung und wieder 7 Wahlgänge.
· Danach (also nach dem 30. (34 ?) Wahlgang) wird über das weitere Wahlverfahren entschieden (nur noch absolute).

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